| Benötigt man die akzeptierte Signatur-Chipkarte für den Online-Antrag bei der Rentenversicherung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Der e-Antrag für verschiedene Anliegen bei der Deutschen Rentenversicherung funktioniert sowohl mit als auch ohne eine akzeptierte Signatur-Chipkarte. Mit der Signatur-Chipkarte ist die Antragstellung in der Regel etwas einfacher, da die Angaben direkt überprüft werden können. Aber auch ohne die Signatur-Chipkarte ist der Online-Antrag prinzipiell möglich. Hierbei benötigt man die Versicherungsnummer, welche man in der Post des jeweiligen Rentenversicherungsträgers findet. Der Online-Antrag ohne Signatur-Chipkarte funktioniert in der Regel nicht völlig papierlos, das heißt, dass man den online ausgefüllten Antrag elektronisch absendet und zusätzlich den unterschriebenen Ausdruck via Postweg an den Rentenversicherungsträger senden muss.