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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Ich beziehe Erwerbsminderungsrente, was darf ich hinzuverdienen?

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Die Grenzen der Hinzuverdienste für Menschen, die Erwerbsminderungsrente empfangen, liegen bundesweit bei 400 Euro (brutto) (Stand: Februar 2012). Diese Grenze für Hinzuverdienste gilt seit dem 1.1.2011 (Weiterführung der Regelung ab 1.1.2008). Allerdings ist bezüglich der Arbeitszeit eine weitere Regelung getroffen: Wer mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, bei dem wird geprüft, ob auch weiterhin die Erwerbsminderung vorliegt, die zu einem früheren Zeitpunkt festgestellt wurde.

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