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Bei der Sozialhilfe handelt es sich um Leistungen, die im Zusammenhang mit der Sicherung des so genannten Existenzminimums durch den Staat gezahlt werden. Dazu muss man grundsätzlich dem berechtigen Personenkreis angehören, also z.B. eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorweisen, pflegebedürftig oder aber von Altersarmut infolge einer dauerhaft geminderten Erwerbsfähigkeit betroffen sein. Wer hingegen erwerbsfähig bzw. arbeitsuchend ist, erhält in der Regel keine Leistungen aus der Sozialhilfe.