| Warum wirkt der Grünholzschnitt an Bundesstraßen im Vergleich zu Städten so radikal?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Während in vielen Orten und Städten der Baumschnitt und Gehölzschnitt an Straßen dem Grünflächenamt obliegt, ist für Bundesstraßen und Autobahnen im Allgemeinen die Straßen- bzw. Autobahnmeisterei zuständig. Da das Netz der Bundesstraßen und Autobahnen weitaus größer ist als innerorts, sind hier oftmals stärkere Rückschnitte des Straßenbegleitgrüns notwendig. Normalerweise werden die Büsche und Bäume außerhalb von Ortschaften nach ökologie-orientierten Pflegeplänen beschnitten, nach denen sich die jeweilige Straßenmeisterei bzw. Autobahnmeisterei zu richten hat. Bei näheren Fragen zur Gehölzpflege an Straßenrändern kann man sich an die zuständige Behörde wenden.