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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung für das Parken oder Befahren auf gesperrten Straßen beantragen?

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Ausnahmegenehmigungen für das Parken bzw. Befahren auf gesperrten Straßen gelten in der Regel für bestimmte Personenkreise bzw. für besondere Anlässe. Die Beantragung können normalerweise von Ärzten und Personen beantragt werden, die im sozialen Dienst tätig sind. Auch Anwohner oder auch schwerbehinderte Personen können eine entsprechende Ausnahmeerlaubnis beantragen. Für besondere Anlässe wie beispielsweise einen Umzug ist ebenso eine Ausnahmegenehmigung möglich. Die genauen Bedingungen zur Antragstellung kann man bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Erfahrung bringen. 

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