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In Deutschland gibt es das so genannte Tierseuchengesetz, kurz TierSG, das im Übrigen in seiner ersten Fassung schon im Jahre 1880 in Kraft getreten ist. Heute regelt das Gesetz die Richtlinien und Bestimmungen zur Verhinderung von Gefährdungen der Tierbestände und der menschlichen Gesundheit durch entsprechend auftretende Seuchen.