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Veterinäramt - Häufige Fragen

Ist das Veterinäramt für eine Entschädigung im Bereich der Tierseuchen zuständig?

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In der Regel obliegt dem Veterinäramt nicht die Aufgabe des Entschädigens entsprechend dem Tierseuchengesetz (TierSG). Stattdessen fallen gesetzlich geregelte Entschädigungen im Bereich der Tierseuchen in den Bereich der Tierseuchenkassen. Diese sind meist Anstalten des öffentlichen Rechts und in den einzelnen Ländern eingerichtet. Grundsätzlich hat man häufig die Möglichkeit, sich beim Veterinäramt allgemein über Entschädigungen entsprechend dem Tierseuchengesetz zu informieren oder sich bei dieser Behörde die Kontaktdaten der Tierseuchenkasse geben zu lassen.

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