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Bei einschlägiger Zuständigkeit erbringt das Wohnungsamt selbstverständlich Beratungsleistungen. Das umfasst etwa einen möglichen Anspruch auf Wohngeld, das richtige Ausfüllen von Formularen und Nachweisen, aber auch Anfragen in Bezug auf den Wohnberechtigungsschein oder sonstige Anliegen, die in diesbezüglichem Zusammenhang stehen. Man kann sich dahingehend an den zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. der Wohnungsbehörde wenden.