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Zollamt - Häufige Fragen

Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Haustier nach dem Urlaub wieder nach Deutschland komme?

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Für private Haustiere, wie zum Beispiel Hunde, Katzen und Frettchen, gelten die Regelungen des Veterinärrechtes. Bis zu fünf Haustiere dürfen unter Umständen wieder eingeführt werden. Hierbei ist regelmäßig die ordnungsgemäße Tollwutimpfung sowie die eindeutige Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung/ Mikrochip und den EU-Heimtierausweis vorzuweisen. Bei Drittländern können zusätzliche Bluttests notwendig sein. 

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