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Bei Zollfragen kann unter Umständen der Fachterminus „Begünstigte Anlagen“ auftauchen. Entsprechend dem Energiesteuergesetz handelt es sich bei begünstigten Anlagen um ortsfeste Anlagen. Diese zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass sie entweder ausschließlich der Stromerzeugung, dem leistungsgebundenen Gastransport bzw. der Gasspeicherung, oder aber der gekoppelten Kraft-Wärme-Erzeugung dienen. In letzterem Fall ist auch der Jahresnutzungsgrad von Bedeutung, da dieser in der Regel gleich oder mehr als 60 % betragen sollte.