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Die Abkürzung AEO ist häufig in Zusammenhang mit Zollangelegenheiten zu finden. Hierbei handelt es sich um das Kürzel für Authorised Economic Operator. Dieser Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet auch so viel wie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Der zugelassene Zollbeteiligte ist als ein Status zu verstehen, der insbesondere im Handelsbereich zum Tragen kommt. Um als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter zu gelten, gilt es im Allgemeinen verschiedene Kriterien zu erfüllen. Hier sind beispielsweise das Einhalten von angemessenen Sicherheitsstandards oder die Einhaltung der Zollvorschriften zu nennen. Mit dem Status eines AEO zeichnet man sich allgemein als sehr vertrauenswürdiger und zuverlässiger Wirtschaftsbeteiligter aus.