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Die Zollbehörden kontrollieren mit mobilen Einheiten oder an stationären Punkten wie Häfen, Flughäfen oder Grenzübergängen die Einfuhr von Gütern und Waren. Der Verbraucher wird hier insbesondere davor geschützt, dass gefährliche Lebensmittel, schädliche Komsumartikel, Feuerwerkskörper oder ähnliche Gegenstände in den Warenverkehr gelangen.