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Amt für Wohnungswesen (Wohnungsamt)

Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim

Achtung: Wohngeldanträge und Wohnberechtigungsscheine werden über die Stadtverwaltung Bergheim bearbeitet. Kontakt: Sozialamt/ Wohnungswesen Bethlehemer Str. 9-11 50126 Bergheim Tel. 02271-89255 Fax: 02271-8971255.

Das Wohnungsamt des Rhein-Erft-Kreises ist nicht  für die Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen oder die Auszahlung von Wohngeld zuständig. Das machen die 10 Kommunen des Kreises. Der Kreis ist zuständig für die Gewährung von Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.




Aus unserem Lexikon

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.



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