Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Verwaltungsgericht)
Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen
|
Aus unserem LexikonAuf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung und der jeweiligen Landesgesetzgebung ist das Verfassungsgericht die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Zuständigkeiten der VerwaltungsgerichteVor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, die nicht verfassungsrechtlich entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung sind. Beispielsweise können Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden oder Behörden zum Handeln verpflichtet werden. Ausgenommen sind solche Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind, da hier das Sozialgericht tätig wird. Instanzen der VerwaltungsgerichtsbarkeitDie Verwaltungsgerichte stellen regelmäßig die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Als Berufungsinstanz werden Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte tätig. Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Örtliche ZuständigkeitVorgaben zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Grundlegend ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat. Verwaltungsgerichtsbarkeit in DeutschlandAls Teil der deutschen Gerichtsbarkeit dient die Verwaltungsgerichtsbarkeit der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten. |