Vollstreckungsgericht Plön (Vollstreckungsgericht)
Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön
Zwangsvollstreckungen, vollstreckbare Titel bzw. Beitreibung: Mit allen Handlungen rund um die Zwangsvollstreckung ist in Deutschland das Vollstreckungsgericht zuständig. Als eigenständige Abteilung gehört jedes dieser Gerichte im Normalfall zu einem bestimmten Amtsgericht. |
Aus unserem LexikonAls Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig. Aufgaben der VollstreckungsgerichteVollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden. Örtliche Zuständigkeit des VollstreckungsgerichtsBei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat. ZwangsvollstreckungsrechtIn Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird. VollstreckungsbehördeBei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen. |