Landesfamilienkasse Hamburg - Zentrum für Personaldienste (Familienkasse)
Normannenweg 36, 20537 Hamburg
Zuständigkeitsbereich: Bedienstete des Landes Hamburg und die vom Land errichteten Körperschaften, Anstalten und unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe |
Aus unserem LexikonDie Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland. Zuständigkeiten der FamilienkassenDie wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz. Durchführung FamilienleistungsausgleichDie Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen. Bundeskindergeldgesetz und KindergeldanspruchDas Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand. |