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Mönchmühle (Denkmal)

Kastanienallee 6, 16567 Mühlenbeck



Aus unserem Lexikon

Denkmäler dienen allgemein entweder dem Gedenken oder gelten als Zeugnis einer früheren Kultur. Die Erinnerungskultur spielt insbesondere hinsichtlich des Denkmalschutzes eine bedeutsame Rolle.

Denkmale als Zeugnisse der Kulturgeschichte

Wenn ein Denkmal im Rahmen der Erinnerungskultur ein besonderes Zeugnis ablegt und ein öffentliches Interesse besteht, kann es unter Denkmalschutz gestellt werden. Typische Arten dieser Form des Denkmals sind Kultur-, Bau- und Bodendenkmale, Kulturgut, UNESCO-Welterbe und Kunstwerke.

Denkmale als Werke des Gedenkens

Diese Form des Denkmals wurde normalerweise in Gedenken an eine Person oder ein Ereignis errichtet. Man versteht unter diesem Denkmal meist ein Monument bzw. eine größere plastische Darstellung. Beispiele für Denkmale als Werke des Gedenkens sind Statuen, Reiterstandbilder oder Ehrenmäler.

Abgrenzung zu Gedenktafeln und Stolpersteinen

Denkmale sind zwar Werke des Gedenkens, doch setzt die Definition als Denkmal normalerweise auch eine größere plastische Darstellung voraus. Daher sind beispielsweise Gedenktafeln oder Stolpersteine von Denkmälern abzugrenzen.

UNESCO-Welterbe

Weltweit herausragende Denkmäler bzw. Stätten können zum UNESCO-Welterbe ernannt werden. Beispielsweise gilt die Würzburger Residenz seit 1981 als Weltkulturerbe, während das deutsche Wattenmeer seit 2009 als Weltnaturerbe gilt.



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