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Jugendamt des Landkreises (Ordnungsamt)

Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen

Fachdienst 32 - Ordnung Ansprechpartner: Information der Kreisverwaltung Telefon: 02361 53-0 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.15 Uhr bis 16.00 Uhr Fr. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Die Ausländerbehörde bleibt am Mittwoch geschlossen. Fax Ressort 32.1: Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeitswesen, Personenstandswesen, Schornsteinfegerwesen, Handel/Handwerk/Gewerbe, Sprengstoffwesen, Jagd- u. Fischerei : 02361/53-5224 Fax Ressort 32.2 allgemeine Ordnugswidrigkeiten: 02361/53-5239




Aus unserem Lexikon

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).



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