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Lohnsteuerhilfe Hamm-Mitte (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Elbdeich 48, 21720 Grünendeich
Telefon:04142898471
E-Mail:gabriele.strube@vlh.de
Anschrift:Heimstättenstr. 2, 25436 Tornesch
Telefon:041224078956
Fax:041224031912
E-Mail:regina.seifert@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 25486 Alveslohe
Telefon:04193966993
Fax:04193966991
E-Mail:silke.helmis@vlh.de
Anschrift:Rehweg 20, 21244 Buchholz
Telefon:041876007367
E-Mail:peter.heuchert@vlh.de
Anschrift:Am Redder 38, 25336 Klein Nordende
Telefon:041219087414
Fax:041219098017
E-Mail:birgit.bendt@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 12a, 24641 Stuvenborn
Telefon:04194980872
E-Mail:jennifer.hardenberg@vlh.de
Anschrift:Bremer Str. 1, 21255 Tostedt
Telefon:041822088392
E-Mail:anja.pannier@vlh.de
Anschrift:Lüneburger Str. 2, 21376 Salzhausen
Telefon:041729872144
E-Mail:kerstin.reinhartz@vlh.de
Anschrift:Teilfeld 11, 21339 Lüneburg
Telefon:04131681559
Fax:04131681373
E-Mail:ute.tietz@vlh.de
Anschrift:Norderstr. 4, 25335 Elmshorn
Telefon:041217808154
E-Mail:ralf.pontow@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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