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Lohnsteuerhilfe Groß-Rohrheim (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Weickstr. 25a, 67227 Frankenthal
Telefon:06233436637
Fax:06233436638
E-Mail:sigurd.maurer@vlh.de
Anschrift:Am Hemgesberg 2, 69509 Mörlenbach
Telefon:062097972279
E-Mail:nicole.belz@vlh.de
Anschrift:St.-Gereon-Str. 25, 55299 Nackenheim
Telefon:06135707201
E-Mail:kai.wedler@vlh.de
Anschrift:Riedsaumstr. 69, 67063 Ludwigshafen
Telefon:0621631465
Fax:0621631458
E-Mail:hans-wilhelm.bauer@vlh.de
Anschrift:Schafhäuser Str. 45, 55232 Alzey
Telefon:06731996244
Fax:06731996245
E-Mail:christine.domis@vlh.de
Sprechzeiten:Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:9,00 - 1200 und 14,00 - 16,00 UhrMontag - Freitag
Anschrift:Am Sonnenberg 22, 64385 Reichelsheim
Telefon:061645164096
E-Mail:nicole.friedrich@vlh.de
Anschrift:Augusta Anlage 28, 68165 Mannheim
Telefon:06214263264
Fax:06214015106
E-Mail:anatolij.vodovozov@vlh.de
Anschrift:Carolus-Vocke-Ring 42, 68259 Mannheim
Telefon:06211817625
E-Mail:michael.armbrust@vlh.de
Anschrift:Pielachtalstr. 33, 67071 Ludwigshafen
Telefon:0621525303
Fax:06216858298
E-Mail:marliese.gutfrucht-sauter@vlh.de
Anschrift:Mundenheimer Str. 166, 67061 Ludwigshafen
Telefon:06215296162
Fax:06215296192
E-Mail:pia.jordis-felleisen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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