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Lohnsteuerhilfe Preungesheim (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Str. 52, 35510 Butzbach
Telefon:060339289670
E-Mail:rosa.seemann@vlh.de
Anschrift:Freiherr-von-Stein-Str. 22, 35510 Butzbach
Telefon:06033974746
Fax:060336977
E-Mail:angela.fuchs@vlh.de
Anschrift:Taunusstr. 5, 65183 Wiesbaden
Telefon:06111747057
E-Mail:dieter.vogel@vlh.de
Anschrift:Taunusstr. 7, 65183 Wiesbaden
Telefon:061123682282
Fax:061123682289
E-Mail:kai.wedler@vlh.de
(0)
Akteuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
33.42 km von Preungesheim
Anschrift:Hirschabchweg 35, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:060716366599
Fax:06071737421
E-Mail:jjahn@aktuell-verein.de
Sprechzeiten:Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anschrift:Im Neuen Berg 10, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051473205
Fax:06051473206
E-Mail:diethelm.koehler@vlh.de
Anschrift:Am Hl. Stock 9, 35516 Münzenberg-Gambach
Telefon:060337449770
Fax:032121001361
E-Mail:frank.metz@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 10k, 65187 Wiesbaden
Telefon:06114450594
Fax:06118138486
E-Mail:sabine.bergmann@vlh.de
Anschrift:Taunusblick 4, 65510 Hünstetten
Telefon:06126950798
E-Mail:eva.stalp@vlh.de
Anschrift:Weberstr. 17, 55130 Mainz
Telefon:061311433073
E-Mail:patrik.henkel@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Preungesheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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