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Lohnsteuerhilfe Brechen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Kurhausstr. 5a, 65719 Hofheim
Telefon:061922916211
Fax:061922916236
E-Mail:sabine.bergmann@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 9-18 Uhr
Anschrift:Jahnstr. 5, 35582 Wetzlar
Telefon:06419203800
Fax:06419203718
E-Mail:michael.kunze@vlh.de
Anschrift:Hugo-Hoffmann-Ring 12, 65795 Hattersheim
Telefon:061909273610
Fax:061909261684
E-Mail:stefanie.martini@vlh.de
Anschrift:Krofdorfer Str. 16, 35452 Heuchelheim
Telefon:064165187
E-Mail:heiko.damm@vlh.de
Anschrift:Flörsheimer Str. 26, 65239 Hochheim
Telefon:061462125
E-Mail:rolf.scheicher@vlh.de
Anschrift:Langweidenstr. 2, 60488 Frankfurt am Main
Telefon:069787316
E-Mail:anni.stranz_f@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 19, 57299 Burbach-Holzhausen
Telefon:027365095730
E-Mail:christiane.stoll@vlh.de
Anschrift:Dalbergstr. 4, 65439 Flörsheim
Telefon:06145544930
E-Mail:ines.gawrisch@vlh.de
Anschrift:Spenerweg 15, 35394 Gießen
Telefon:064149410583
Fax:064149410581
E-Mail:winfried.doerr@vlh.de
Sprechzeiten:Nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Nach telefonischer
Vereinbarung
Anschrift:Rheinstr. 47a, 65474 Bischofsheim
Telefon:061444692724
E-Mail:sandra.fusenig@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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