Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt in Gelnhausen

Barbarossastr. 20, 63571 Gelnhausen

Telefon:06051 85-0
Fax:06051 85-77
E-Mail:bauaufsicht@mkk.de
Öffnungszeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr

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Sie möchten im Tiefbauamt Gelnhausen erfragen, wie es sich mit dem geplanten Gebäudeabriss oder einem Gehwegschaden verhält? Kein Problem, man kann sich auf unterschiedliche Arten an die Tiefbaubehörde wenden. Daher bietet ortsdienst.de Ihnen E-Mail, Telefon, Fax und weitere Kontaktdaten des Tiefbauamtes.

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Tiefbauamt FAQ Top 3 Fragen

Ich möchte ein Schlagloch melden. Wo kann ich das machen?
Was unterscheidet das Tiefbauamt vom Hochbauamt?
Was für Aufgaben hat das Tiefbauamt?
Weitere Fragen

Tiefbauamt Gelnhausen: Informationen zu Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt in Gelnhausen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bauordnungs- & Liegenschaftsverwaltung d. Landkreises/Tiefbauamt in Gelnhausen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Tiefbauamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Abriss eines Gebäudes
Baubetriebshof
Brücken-Instandhaltung
Erdbau
Gehwegschäden melden
Grundbau von Konstruktionen
Infrastrukturelle Baumaßnahmen
Instandsetzung Straßen- und Verkehrswege
Kanalarbeiten
Schienenwege-Bau
Schlagloch melden
Schlaglöcher beseitigen
Spezialtiefbau Erklärung
Straßenbau
Straßenschäden
Straßenschäden melden
Tiefbau
Tunnelbau
Wasserbau

Tiefbauamt Lexikon

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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