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Lohnsteuerhilfe Mossautal (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 49, 69221 Dossenheim
Telefon:06221862283
Fax:06221879862
E-Mail:juergen.steppan@vlh.de
Anschrift:Heidelberger Str. 18, 68519 Viernheim
Telefon:062049798107
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
Anschrift:Von-Ketteler-Str. 4, 64297 Darmstadt
Telefon:061516674788
E-Mail:monika.solak@vlh.de
Anschrift:Römerstr. 6, 63785 Obernburg
Telefon:06022623096
Fax:06022204714
E-Mail:raimund.ott@vlh.de
Anschrift:Gambrinusstr. 19, 64319 Pfungstadt
Telefon:061578085937
Fax:061578085938
E-Mail:rainer.kobe@vlh.de
Anschrift:Stahlbühlring 153, 68526 Ladenburg
Telefon:062031079581
Fax:06203922358
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Burgstr. 63, 69121 Heidelberg
Telefon:06221434448
Fax:06221434449
E-Mail:annette.spierling@vlh.de
Anschrift:Banaterstr. 7, 68526 Ladenburg
Telefon:062034956345
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
Anschrift:Im Johannesgarten 9, 64319 Pfungstadt
Telefon:06157939505
Fax:06157939506
E-Mail:hans-juergen.hermann@vlh.de
Anschrift:Nußbaumweg 2, 64839 Münster
Telefon:06071308513
Fax:0607136814
E-Mail:norbert.wilz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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