Telefon: | 06182 / 931 - 0 |
Fax: | 06182 / 931 150 |
E-Mail: | verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de |
Das Registergericht ist normalerweise beim Amtsgericht untergebracht und hat dementsprechend oft den gleichen Gerichtsbezirk wie das Amtsgericht. Hier werden unter anderem das Handelsregister, das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister verwaltet. Unter einem Register versteht man im Allgemeinen einen Aktenbestand.
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Als Abteilungen der Amtsgerichte dienen Registergerichte normalerweise dem Führen der amtlichen Register (z. B. Handels- oder Vereinsregister).
Die Registergerichte sind – bis auf wenige Ausnahmen – innerhalb des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks tätig. In Registergerichten werden u. a. Partnerschaftsregister, Güterechtsregister und Partnerschaftsregister geführt.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Angaben zu angemeldeten wirtschaftlichen Unternehmen wie Kaufleute und Gesellschaften beinhaltet. Hingegen enthält das Genossenschaftsregister Angaben zu eingetragenen Genossenschaften. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister obliegt meist dem Amtsgericht, das seinen Sitz am Standort des Landgerichts hat.
In den meisten Bundesländern obliegt die Führung des Grundbuchs den Registergerichten. Ausnahme bildet Baden-Württemberg.
Das Führen des Verkehrszentralregisters obliegt dem Kraftfahrt-Bundesamt. Hingegen werden das Bundeszentralregister sowie das Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz geführt.
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