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Lohnsteuerhilfe Admannshagen-Bargeshagen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bützower Str. 43, 18258 Schwaan
Telefon:03844813916
Fax:03844813926
E-Mail:gabriele.wruck@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 2b, 18184 Steinfeld
Telefon:03820414170
Fax:03820414171
E-Mail:silvia.pries@vlh.de
Anschrift:Birkenallee 18, 18184 Sagerheide
Telefon:03820415234
E-Mail:martina.luedtke@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Kankel (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
23.79 km von Admannshagen-Bargeshagen
Anschrift:Kankeler Str. 15a, 18299 Kankel
Telefon:03845420364
Fax:03845420364
E-Mail:jutta.duerrhauer@vlh.de
Anschrift:Rostocker Str. 6d, 18190 Sanitz
Telefon:03820982370
Fax:03820982371
E-Mail:sigrid.saegebarth@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Bützow (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
28.94 km von Admannshagen-Bargeshagen
Anschrift:Kühlungsborner Str. 38, 18246 Bützow
Telefon:03846152313
Fax:03846191182
E-Mail:dirk.kohls@vlh.de
Anschrift:Straße des Frieden 35, 18299 Laage
Telefon:03996151413
Fax:03996151417
E-Mail:wolfgang.bockris@vlh.de
Anschrift:Wolfsberger Mühle 1, 18195 Tessin
Telefon:01736693528
E-Mail:beatrice.ammerpohl@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Tarnow (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
37.26 km von Admannshagen-Bargeshagen
Anschrift:Am Mühlberg 6b, 18249 Tarnow
Telefon:03845020548
Fax:03845021157
E-Mail:regine.kludt@vlh.de
Anschrift:Pferdemarkt 43, 18273 Güstrow
Telefon:03843219046
Fax:03843219049
E-Mail:brunhilde.spengler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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