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Lohnsteuerhilfe Sanitz (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Poststr. 37, 18119 Warnemünde
Telefon:03815191527
Fax:03815194716
E-Mail:olga.roehrdanz@vlh.de
Anschrift:Neustrelitzer Str. 5a, 18109 Rostock
Telefon:03811204368
Fax:03811204368
E-Mail:karin.philippi@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 9, 18119 Warnemünde
Telefon:03815194700
Fax:03815194701
E-Mail:angelika.ziemer@vlh.de
Anschrift:Bützower Str. 43, 18258 Schwaan
Telefon:03844813916
Fax:03844813926
E-Mail:gabriele.wruck@vlh.de
Anschrift:John-Brinckmann-Str. 34, 18258 Schwaan
Telefon:03844810500
E-Mail:renate.wenck@vlh.de
Anschrift:Krischanweg 7, 18069 Rostock
Telefon:03813831041
Fax:03813831040
E-Mail:gunnar.hartmann@vlh.de
Anschrift:Schmiedestr. 6, 17179 Gnoien
Telefon:03997131307
E-Mail:brigitte.roloff@vlh.de
Anschrift:Fürstenhof 14, 17179 Finkenthal
Telefon:03997112036
E-Mail:susanne.stachurski@vlh.de
Anschrift:Pferdemarkt 43, 18273 Güstrow
Telefon:03843219046
Fax:03843219049
E-Mail:brunhilde.spengler@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 44, 18246 Jürgenshagen
Telefon:03846620006
E-Mail:karl-peter.marquardt@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Sanitz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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