Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchplatz 1, 16945 Meyenburg |
Telefon: | 03396880694 |
Anschrift: | Schlossstr. 14, 17213 Göhren-Lebbin |
Telefon: | 03993282101 |
Fax: | 03993282104 |
Anschrift: | Haart 13-15, 24534 Neumünster |
Telefon: | 0432129816 |
Fax: | 04321200264 |
E-Mail: | kita-bollerwagen@awo-sh.de |
Anschrift: | Dorfstr. 66, 17209 Priborn |
Telefon: | 0399232236 |
Anschrift: | Schwabenstraße 6, 24539 Neumünster |
Telefon: | 0432179041 |
Anschrift: | Hauptstraße 44, 24536 Neumünster |
Telefon: | 0432121120 |
E-Mail: | info@kita-maeusenest.de |
Anschrift: | Zur alten Mühle 1, 19395 Plau am See |
Telefon: | 038735492263 |
Anschrift: | Alter Wall 5, 19395 Plau am See |
Telefon: | 03873541897 |
Anschrift: | Lenzener Str. 5a, 19303 Dömitz |
Telefon: | 03875836622 |
Nahe der Eldequelle in der Mecklenburgischen Seenplatte befindet sich Fincken. Das Ortsbild der Gemeinde, die schon 1310 erstmals urkundlich erwähnt wurde, ist vor allem durch das ehemalige Herrenhaus und...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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