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Lohnsteuerhilfe Hinrichshagen (Peenehagen) (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Lohnsteuerhilfeverein Lalendorf (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
22.94 km von Hinrichshagen (Peenehagen)
Anschrift:Hauptstr. 5, 18279 Lalendorf
Telefon:038452229166
E-Mail:franziska.pieper@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Penzlin (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
24.89 km von Hinrichshagen (Peenehagen)
Anschrift:Seebergstr. 24, 17217 Penzlin
Telefon:03962210421
Fax:03962257167
E-Mail:dorothea.bayer@vlh.de
Anschrift:Gustav-Melkert-Str. 20, 17207 Röbel/Müritz
Telefon:03993154345
Fax:03993154344
E-Mail:volker.michels@vlh.de
Anschrift:Beerboomscher Weg 13, 18292 Krakow am See
Telefon:03845723233
E-Mail:regina.scharm@vlh.de
Anschrift:Güstrower Str. 66, 18292 Krakow am See
Telefon:03845722003
E-Mail:waltraut.roloff@vlh.de
Anschrift:Steinstr. 7, 19395 Plau am See
Telefon:038735497004
Fax:038735497006
E-Mail:ralf.schwarz@vlh.de
Anschrift:Lindenhöhe 15, 17235 Neustrelitz
Telefon:03981262967
Fax:03981262968
E-Mail:monika.werner.mst@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Finkenthal (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
36.18 km von Hinrichshagen (Peenehagen)
Anschrift:Fürstenhof 14, 17179 Finkenthal
Telefon:03997112036
E-Mail:susanne.stachurski@vlh.de
Anschrift:Seestr. 27, 18273 Güstrow
Telefon:03843842180
E-Mail:klaus.schwerinski@vlh.de
Anschrift:An der Bucht 5, 18273 Güstrow
Telefon:03843332595
Fax:03843856732
E-Mail:inge.werner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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