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Lohnsteuerhilfe Puchow (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lindenstr. 2, 17192 Waren
Telefon:03991662089
Fax:03991662094
E-Mail:bianka.zech@vlh.de
Anschrift:Elsterweg 7, 17192 Warenshof
Telefon:03991120158
Fax:03991182891
E-Mail:annegret.hoeppner@vlh.de
Anschrift:Am Park 10, 17099 Datzetal
Telefon:03960122449
E-Mail:birgit.raedke@vlh.de
Anschrift:Strelitzer Str. 13, 17252 Mirow
Telefon:039833277288
E-Mail:sibylle.pape@vlh.de
Anschrift:Wollweberstr. 21, 17098 Friedland
Telefon:03960130713
E-Mail:katrin.umlauft@vlh.de
Anschrift:Gustav-Melkert-Str. 20, 17207 Röbel/Müritz
Telefon:03993154345
Fax:03993154344
E-Mail:volker.michels@vlh.de
Anschrift:Boitzenburger Chaussee 23, 17258 Feldberger Seenlandschaft
Telefon:03983121165
Fax:03983122497
E-Mail:birgit.gardlowski@vlh.de
Anschrift:Vorwerker Str. 9, 17109 Demmin
Telefon:03998431809
Fax:03998253845
E-Mail:daniela.schwoerke@vlh.de
Anschrift:Warener Str. 26, 17166 Teterow
Telefon:03996120647
Fax:03996140747
E-Mail:susanne.stachurski@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 28, 17166 Teterow
Telefon:03996182639
E-Mail:peter.weissmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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