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Lohnsteuerhilfe Loitz (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:An der alten Drift 9, 18469 Velgast
Telefon:0383247027
Fax:0383247027
E-Mail:heike.schulzki@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Ring 107f, 18435 Stralsund
Telefon:03831390641
E-Mail:frank.moeser@vlh.de
Anschrift:Am Park 10, 17099 Datzetal
Telefon:03960122449
E-Mail:birgit.raedke@vlh.de
Anschrift:Am Haussee 50, 17039 Neverin
Telefon:03960820673
E-Mail:peter.dahms@vlh.de
Anschrift:Wollweberstr. 21, 17098 Friedland
Telefon:03960130713
E-Mail:katrin.umlauft@vlh.de
Anschrift:Witzlawstr. 24, 18445 Prohn
Telefon:03832381042
Anschrift:Schillerstr. 1a, 17033 Neubrandenburg
Telefon:03955661767
Fax:03955661179
E-Mail:joachim.behrens@vlh.de
Anschrift:Markt 3, 18581 Putbus
Telefon:038301898329
E-Mail:juergen.bluethgen@vlh.de
Anschrift:Neustrelitzer Str. 50, 17033 Neubrandenburg
Telefon:03953680956
E-Mail:anke.frank@vlh.de
Anschrift:Bauernberg 2a, 17219 Lehsten
Telefon:0399285747
E-Mail:ilse-dore.koch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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