Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ernst-Moritz-Arndt-Str. 8, 17438 Wolgast |
Telefon: | 03836203047 |
Fax: | 03836203047 |
E-Mail: | kita-froebel@asb-ovp.de |
Anschrift: | An den Gärten 9, 17392 Neetzow |
Telefon: | 03972152250 |
E-Mail: | kita.neetzow@t-online.de |
Anschrift: | Schulstr. 17, 17440 Kröslin |
Telefon: | 03837020418 |
E-Mail: | kinnerkaan@gmx.de |
Anschrift: | Travestr. 6-8, 24939 Flensburg |
Telefon: | 046116068921 |
Anschrift: | Dorfstr. 74, 17390 Murchin |
Telefon: | 03971245666 |
Anschrift: | Oberreihe 1 A, 17495 Lühmannsdorf |
Telefon: | 03835561434 |
E-Mail: | benjamin@kdw-greifswald.de |
Anschrift: | Herrmann-Scheel-Str. 1, 17389 Anklam |
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E-Mail: | regenbogen@kdw-greifswald.de |
Anschrift: | Dorfstr. 12, 17390 Klein Bünzow |
Telefon: | 03972422245 |
Fax: | 03972423600 |
Die Gemeinde liegt am Ufer der Ostsee und des Achterwassers und wird vom Amt Usedom-Süd verwaltet. Bekannt ist Ückeritz vor allem durch seinen historischen Ortskern mit Fischerkaten am Achterwasser sowie...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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