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Lohnsteuerhilfe Barnstorf (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Lohnsteuerhilfe Waller Str.
50.33 km von Barnstorf
Anschrift:Waller Str., 28219 Bremen
Anschrift:Am Hollerfleet 25, 28355 Bremen
Telefon:04212587877
E-Mail:silke.triebold-schroeder@vlh.de
Anschrift:An Rauchs Gut 20, 28759 Bremen
Telefon:04216208335
Fax:04216208336
E-Mail:astrid.wickenhoefer@vlh.de
Anschrift:Im Sonnenwinkel 3, 49134 Wallenhorst-Rulle
Telefon:05407819481
Fax:05407804990
E-Mail:gerd.muessen@vlh.de
Anschrift:Baltrumweg 14, 32427 Minden
Telefon:057197599950
Fax:057197599951
E-Mail:ute.leitreiter@vlh.de
Anschrift:Schledehauser Weg 133, 49086 Osnabrück
Telefon:054068519053
Fax:05406899429
E-Mail:baerbel.broszeit@vlh.de
Anschrift:Am Rönnebecker Hain 2, 28777 Bremen
Telefon:04216092930
E-Mail:carmen.niemeyer@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 49143 Bissendorf
Telefon:054029853930
Fax:054029853931
E-Mail:marlies.hentschel@vlh.de
Anschrift:Mindener Str. 333, 49086 Osnabrück
Telefon:05419998580
E-Mail:groene.klaus@vlh.de
Anschrift:Am Alexanderhaus 68b, 26127 Oldenburg
Telefon:0441885127
E-Mail:detlev.gronwald@vdl-online.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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