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Lohnsteuerhilfe Pattensen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Burgwedeler Str. 123, 30916 Isernhagen
Telefon:05114377527
E-Mail:melanie.ahlemeier@vlh.de
Anschrift:Silberkuhle 1, 31867 Hülsede
Telefon:050435271
E-Mail:michael.voigt@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 374, 30826 Garbsen
Telefon:05131456881
Fax:05131456882
E-Mail:astrid.gehrke@vlh.de
Anschrift:Lönsweg 25, 31089 Duingen
Telefon:05121708210
Fax:05121708219
E-Mail:daniel.stach@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstraße 13, 31542 Bad Nenndorf
Telefon:017631499768
Sprechzeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Öffnungs­zeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Anschrift:Marktstr. 6, 31303 Burgdorf
Telefon:051368016480
E-Mail:annette.molter@vlh.de
Anschrift:Im Winkel 7, 31559 Haste
Telefon:05723798519
E-Mail:christian.kusch@vlh.de
Anschrift:Luther Weg 39, 31515 Wunstorf
Telefon:05031972213
E-Mail:martin.mueller-steffen@vlh.de
Anschrift:An der Vormasch 6, 31061 Alfeld
Telefon:05181855659
E-Mail:patricia.fischer@vlh.de
Anschrift:Am Stobenkamp 7, 31162 Bad Salzdetfurth
Telefon:050606076104
E-Mail:susanne.mehnert@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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