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Lohnsteuerhilfe Stadtoldendorf (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bullerbachstr. 15, 30890 Barsinghausen
Telefon:051055969612
E-Mail:bernd.grundmann@vlh.de
Anschrift:Otto-Lilienthal-Str. 9, 30989 Gehrden
Telefon:051086075612
Fax:051086075611
E-Mail:janet.walpuski-wenzel@vlh.de
Anschrift:Max-Born-Weg 19, 30880 Laatzen
Telefon:05119822521
Fax:05119822524
E-Mail:regina.hein@vlh.de
Anschrift:Heerstr. 7, 30890 Barsinghausen
Telefon:05105778834
E-Mail:frank.sobotta@vlh.de
Anschrift:Grünlinde 21, 30459 Hannover
Telefon:051172529802
E-Mail:klaus.nagel@vlh.de
Anschrift:Hellenkamp 7, 30539 Hannover
Telefon:051151064980
E-Mail:anja.radike@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstraße 13, 31542 Bad Nenndorf
Telefon:017631499768
Sprechzeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Öffnungs­zeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Anschrift:Bandelstr. 23, 30171 Hannover
Telefon:05113004598
E-Mail:uwe.stieber@vlh.de
Anschrift:Stolzestr. 58, 30171 Hannover
Telefon:01725129595
Fax:051137019910
E-Mail:dirk.rokahr@vlh.de
Anschrift:In der Steinbreite 95, 30455 Hannover
Telefon:05114818284
E-Mail:klaus.nagel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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