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Lohnsteuerhilfe Bücken (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Friedhof 7, 27367 Sottrum
Telefon:04264370700
Fax:042643708059
E-Mail:egbert.hutter@vlh.de
Anschrift:Scharnhorststr. 143, 28211 Bremen
Telefon:042133472723
Fax:042133472724
E-Mail:julia.breinl@vlh.de
Anschrift:Schelenkampsweg 14, 28359 Bremen
Telefon:04212433886
Fax:04212433887
E-Mail:julia.breinl@vlh.de
Anschrift:Holztrift 3, 31553 Sachsenhagen
Telefon:057257099650
E-Mail:ilona.heselhaus@vlh.de
Anschrift:Luther Weg 39, 31515 Wunstorf
Telefon:05031972213
E-Mail:martin.mueller-steffen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe Waller Str.
44.86 km von Bücken
Anschrift:Waller Str., 28219 Bremen
Anschrift:Landwehrstr. 25, 28865 Lilienthal
Telefon:042986997124
Fax:042984689496
E-Mail:monika.winten@vlh.de
Anschrift:Kleine Bünte 1a, 31559 Hohnhorst
Telefon:057237890047
Fax:057239081252
E-Mail:melanie.bruenger@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 374, 30826 Garbsen
Telefon:05131456881
Fax:05131456882
E-Mail:astrid.gehrke@vlh.de
Anschrift:Im Winkel 7, 31559 Haste
Telefon:05723798519
E-Mail:christian.kusch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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