Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Konkordiastr. 20, 58095 Hagen |
Telefon: | 023313488136 |
Fax: | 023313488137 |
E-Mail: | stefanie.pieper@vlh.de |
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Anschrift: | Karlstr. 24, 58135 Hagen |
Telefon: | 023314738837 |
Fax: | 023314738848 |
E-Mail: | oliver.haake@vlh.de |
Anschrift: | Schloßstr. 28, 45899 Gelsenkirchen |
Telefon: | 020915790201 |
E-Mail: | patricia.adamski@vlh.de |
Anschrift: | Fritz-Winter-Str. 97, 59199 Bönen |
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E-Mail: | ingo.kalvari@vlh.de |
Anschrift: | Im Unterdorf 20, 45549 Sprockhövel |
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Anschrift: | Kohlenstr. 4b, 45289 Essen |
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E-Mail: | heinrich.schroeer@vlh.de |
Anschrift: | Wilhelmstr. 44, 45964 Gladbeck |
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E-Mail: | marion.schieren@vlh.de |
Anschrift: | Altenessener Str. 272, 45326 Essen |
Telefon: | 02017492244 |
E-Mail: | patricia.adamski@vlh.de |
Anschrift: | Drimbornweg 11, 45257 Essen |
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E-Mail: | reinhard.decker@vlh.de |
Mengede ist einer der größten Bezirke von Dortmund. Schon im Jahre 890 wurde Hombruch erstmals schriftlich dokumentiert. Der Bezirk zeichnet sich durch einige bemerkenswerte Bauwerke aus. Allem voran sind...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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