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Lohnsteuerhilfe Düsseldorf (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wegerhofstraße 41, 47877 Willich
Telefon:021548120914
Fax:021548120915
E-Mail:enrico.kopatz@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Termine bitte nach Vereinbarung.
Anschrift:Corneliusstr. 2, 42329 Wuppertal
Telefon:02027387740
Fax:02023099139
E-Mail:christel.pampus@vlh.de
Anschrift:Holleweg 29, 42653 Solingen
Telefon:02122571637
Fax:02125945140
E-Mail:regiena.mors@vlh.de
Anschrift:Südwall 64, 47798 Krefeld
Telefon:021517888698
Fax:021519379342
E-Mail:gernot.noether@vlh.de
Anschrift:Hildebrandstr. 5, 42653 Solingen
Telefon:021225306623
E-Mail:katja.kratz@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 42799 Leichlingen
Telefon:021713959076
E-Mail:richard.freundorfer@vlh.de
Anschrift:Eintrachtstr. 16, 41515 Grevenbroich
Telefon:021818208336
Fax:032124477522
E-Mail:ilona.hoppe@vlh.de
Anschrift:Hultschiner Str. 59, 47055 Duisburg
Telefon:0203734766
E-Mail:roswitha.spielhaupter-katzy@vlh.de
Anschrift:Katternberger Straße 66, 42655 Solingen
Telefon:02123825766
Fax:02123825767
E-Mail:thomas.hack@vlh.de
Anschrift:Langenhorster Str. 23a, 42551 Velbert
Telefon:02051980561
E-Mail:rainer.unterfeld@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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