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Lohnsteuerhilfe Stadtbezirk 05 (Düsseldorf) (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Freiheitstr. 20a, 41812 Erkelenz
Telefon:024319748705
Fax:024319748706
E-Mail:dieter.hillebrecht-otten@vlh.de
Anschrift:Rathenaustr. 38, 42277 Wuppertal
Telefon:02029797534
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
Anschrift:Kohlenstr. 4b, 45289 Essen
Telefon:02015146818
Fax:02018516007
E-Mail:heinrich.schroeer@vlh.de
Anschrift:Westfälische Str. 23, 46117 Oberhausen
Telefon:015789356256
E-Mail:alexandra.funk@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Viersen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
32.64 km von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)
Anschrift:Waldnieler Str. 137, 41751 Viersen
Telefon:01639264795
E-Mail:claudia.jansen@vlh.de
Anschrift:Altenessener Str. 272, 45326 Essen
Telefon:02017492244
E-Mail:patricia.adamski@vlh.de
Anschrift:Hubertstr. 218a, 45307 Essen
Telefon:020161679761
E-Mail:joerg.schulz-pink@vlh.de
(1)
Lohnsteuerhilfeverein Frechen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
33.79 km von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)
Anschrift:Gottlieb-Daimler-Str. 17, 50226 Frechen
Telefon:022342000915
Fax:022342000916
E-Mail:birgit.schumacher@vlh.de
Anschrift:Dorstener Str. 312a, 46145 Oberhausen
Telefon:02086218903
E-Mail:joachim.schoettker@vlh.de
Anschrift:Hünefeldstr. 27, 46236 Bottrop
Telefon:020417778187
Fax:020417778189
E-Mail:eduard.kruza@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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