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Lohnsteuerhilfe Holsterhausen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bahnhofstr. 37, 45525 Hattingen
Telefon:021956896893
Fax:021956889293
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
Anschrift:Wilhelmstr. 44, 45964 Gladbeck
Telefon:0204321042
E-Mail:marion.schieren@vlh.de
Anschrift:Eickeler Bruch 141, 44652 Herne
Telefon:02325558211
E-Mail:gudrun.koellner@vlh.de
Anschrift:Marxstr. 53, 45527 Hattingen
Telefon:0232460592
E-Mail:elke.weise@vlh.de
Anschrift:Zum Ludwigstal 22, 45527 Hattingen
Telefon:023243445969
Fax:023243445963
E-Mail:nicole.osterfeld@vlh.de
Anschrift:Eichenstr. 3, 42553 Velbert
Telefon:02053420197
Fax:02053420491
E-Mail:christiane.winter@vlh.de
Anschrift:Hultschiner Str. 59, 47055 Duisburg
Telefon:0203734766
E-Mail:roswitha.spielhaupter-katzy@vlh.de
Anschrift:Rathausstr. 126, 44649 Herne
Telefon:023255895465
Fax:023255895464
E-Mail:nicole.osterfeld@vlh.de
Anschrift:Querenburger Str. 19-23, 44789 Bochum
Telefon:02349490760
Fax:02349490761
E-Mail:rolf.kolakowski@vlh.de
Anschrift:Beckerfelder Str. 6, 47269 Duisburg
Telefon:0203760950
E-Mail:steffi.klaas@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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