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Lohnsteuerhilfe Heiligenhaus (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Horster Str. 396, 46240 Bottrop
Telefon:02041709921
Fax:02041979467
E-Mail:nadja.becker@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 42799 Leichlingen
Telefon:021713959076
E-Mail:richard.freundorfer@vlh.de
Anschrift:Meesmannstr. 53, 58456 Witten
Telefon:023029785130
E-Mail:margarethe.anger@vlh.de
Anschrift:Querenburger Str. 19-23, 44789 Bochum
Telefon:02349490760
Fax:02349490761
E-Mail:rolf.kolakowski@vlh.de
Anschrift:Wermelskirchenerstr. 43, 42859 Remscheid
Telefon:021919330884
Fax:021919330882
E-Mail:conny.meyer@vlh.de
Anschrift:Kleekampstr. 29, 46145 Oberhausen
Telefon:020861029070
Fax:02086099202
E-Mail:heike.guthoff@vlh.de
Anschrift:Veilchenstr. 4, 45968 Gladbeck
Telefon:020439341319
E-Mail:stefanie.albertz@vlh.de
Anschrift:Eickeler Bruch 141, 44652 Herne
Telefon:02325558211
E-Mail:gudrun.koellner@vlh.de
Anschrift:Martinusstr. 34 a, 41564 Kaarst
Telefon:021313143634
E-Mail:diana.schug@vlh.de
Anschrift:Lennestr. 4, 44807 Bochum
Telefon:023479443293
E-Mail:birgit.jueckstock@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Heiligenhaus? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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