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Lohnsteuerhilfe Hüllhorst (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Richthofenstr. 28, 32756 Detmold
Telefon:052313048072
Fax:052313048074
E-Mail:natascha.buscher-gavgalidis@vlh.de
Anschrift:Efeuweg 14, 32760 Detmold
Telefon:05231305932
E-Mail:nicole.broselge@vlh.de
Anschrift:Talstr. 24, 32760 Detmold
Telefon:052317018210
E-Mail:johanna.jakowetz@vlh.de
Anschrift:Austernbrede 72, 33330 Gütersloh
Telefon:052412336193
Fax:052412239646
E-Mail:sabine.ligensa-klausing@vlh.de
Anschrift:Zum Platenau 26, 32825 Blomberg
Telefon:05235994575
Fax:05235994581
E-Mail:barbara.buscher@vlh.de
Anschrift:Meinberger Str. 47b, 32825 Blomberg
Telefon:052355024705
E-Mail:nele.friedrichsmeier@vlh.de
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BVBB Lohnsteuerhilfeverein e. V.
46.35 km von Hüllhorst
Anschrift:Bahnhofstr. 12, 32825 Blomberg
Telefon:05235477901
Fax:052355033559
E-Mail:steding@bvbb.de
Anschrift:Haustenbecker Str. 29, 33189 Schlangen
Telefon:052529373024
E-Mail:siegrun.bahn-winter@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 7, 31619 Binnen
Telefon:05023988848
E-Mail:regina.farkas@vlh.de
Anschrift:Sundering 9, 49406 Barnstorf
Telefon:05442804443
Fax:05442804447
E-Mail:tanja.nauenburg@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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