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Lohnsteuerhilfe Mülheim an der Ruhr (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Veilchenstr. 4, 45968 Gladbeck
Telefon:020439341319
E-Mail:stefanie.albertz@vlh.de
Anschrift:Wilhelmstr. 44, 45964 Gladbeck
Telefon:0204321042
E-Mail:marion.schieren@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 71, 44866 Bochum
Telefon:02327564041
E-Mail:hartmut.groll@vlh.de
Anschrift:Wattenscheider Hellweg 115a, 44867 Bochum
Telefon:02327225506
E-Mail:cordula.engel-waszkiewitz@vlh.de
Anschrift:Eichenstr. 3, 42553 Velbert
Telefon:02053420197
Fax:02053420491
E-Mail:christiane.winter@vlh.de
Anschrift:Niesmannshof 42, 46535 Dinslaken
Telefon:02064733366
E-Mail:eva.hartmann@vlh.de
Anschrift:Eichendorffstr. 3, 40474 Düsseldorf
Telefon:021196042186
E-Mail:angelique.heymeier@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 37, 45525 Hattingen
Telefon:021956896893
Fax:021956889293
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
Anschrift:Xantener Str. 10, 40474 Düsseldorf
Telefon:021199548698
Fax:021199548775
E-Mail:galina.wiebe@vlh.de
Anschrift:Eickeler Bruch 141, 44652 Herne
Telefon:02325558211
E-Mail:gudrun.koellner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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