Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 6, 67753 Hefersweiler |
Telefon: | 063635294 |
E-Mail: | kita.nesthocker@yahoo.de |
Anschrift: | Schulstr. 5, 67700 Niederkirchen |
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E-Mail: | miteinander@otterbach?otterberg.de |
Anschrift: | Friedhofstr. 9, 67823 Obermoschel |
Telefon: | 063628625 |
Anschrift: | Schulstr. 20, 67821 Alsenz |
Telefon: | 063622779 |
Anschrift: | Burghöhlstraße6, 67748 Odenbach |
Telefon: | 067532094 |
Anschrift: | Gienanthstr. 22, 67817 Imsbach |
Telefon: | 063027529 |
Anschrift: | Hauptstr. 43, 67724 Höringen |
Telefon: | 063022205 |
Anschrift: | Lorenz-Steinbrückner-Weg 3, 67722 Winnweiler |
Telefon: | 063023905 |
Anschrift: | Neugasse 48, 67722 Winnweiler |
Telefon: | 063022055 |
Anschrift: | Präses-Held-Str. 3-5, 55590 Meisenheim |
Telefon: | 067532970 |
Schönborn im Nordpfälzer Bergland liegt zwischen Kaiserslautern und Bad Kreuznach im Donnersbergkreis. Ein Besuch des alten Römerweihers in dem historischen Ort lohnt sich sehr.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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