Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Weedegasse 11, 67280 Quirnheim |
Telefon: | 0635982651 |
Anschrift: | Sonnenbergstr. 5c, 55232 Alzey |
Telefon: | 0673141195 |
Anschrift: | Sonnenbergstr. 5 3/10, 55232 Alzey |
Telefon: | 0673141195 |
Anschrift: | Baumgartenweg 19, 55234 Gau-Heppenheim |
Telefon: | 067318273 |
Anschrift: | Kriegsfelder Str. 12, 55234 Nieder-Wiesen |
Telefon: | 06736960568 |
E-Mail: | kiga.schlauefuechse@web.de |
Anschrift: | Kirchgasse 4, 67599 Gundheim |
Telefon: | 062444373 |
Anschrift: | Mossbachstr. 4, 55234 Erbes-Büdesheim |
Telefon: | 0673141302 |
Anschrift: | Jahnstr. 31, 67304 Kerzenheim |
Telefon: | 0635141790 |
Anschrift: | Langgasse 73, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 0635985937 |
Anschrift: | Kirchstr. 5, 67591 Hohen-Sülzen |
Telefon: | 062438871 |
E-Mail: | ev.kita.hohen-suelzen@ekhn-net.de |
Stetten wurde 835 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort ist der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden zugehörig und liegt im Donnersbergkreis. Das Wappen von Stetten geht auf ein Siegel von 1534 zurück.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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