Naturschutzbehörde des Landkreises Kaiserslautern - Grünflächenamt

Lauterstr. 8, 67657 Kaiserslautern

Telefon:0631 7105-439
Fax:0631 7105-474
E-Mail:info@kaiserslautern-kreis.de
Öffnungszeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr

Terminvereinbarung in einzelnen Abteilungen notwendig

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Das Grünflächenamt von Kaiserslautern kümmert sich um verschiedenste Fragen rund um Baumfällgenehmigung, öffentliche Grünflächen und Friedhofsverwaltung. Die Anschrift, Email und weitere Kontaktdaten des Grünflächenamtes werden hier bereitgestellt.

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Grünflächenamt FAQ Top 3 Fragen

Wo kann ich eine Baumfällgenehmigung beantragen?
Wer kümmert sich um die Pflege von Friedhofsanlagen?
Wer kümmert sich um die Pflege und Instandhaltung von Straßenbegrünung?
Weitere Fragen

Grünflächenamt Kaiserslautern: Informationen zu Naturschutzbehörde des Landkreises Kaiserslautern - Grünflächenamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Naturschutzbehörde des Landkreises Kaiserslautern - Grünflächenamt. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Naturschutzbehörde des Landkreises Kaiserslautern - Grünflächenamt können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Grünflächenamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Baumfällgenehmigung
Baumfällgenehmigung beantragen
Baumfällgenehmigung Gebühren
Ersatzpflanzungen
Friedhofsunterhalt
Landschaftserhaltung
Pflege städtischer Grünflächen
Pflege von Friedhofanlagen
Pflege von Liegewiesen
Pflege von Park- und Grünanlagen
Planung von Freiflächen
Sportplatzpflege
Straßenbegrünung instandhalten

Grünflächenamt Lexikon

Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.

Aufgaben des Grünflächenamtes

Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.

Landschaftsbauliche Maßnahmen

Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.

Instandhaltung der Straßenbegrünung

Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.

Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen

Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.

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