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Lohnsteuerhilfe Konken (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Kuchenbergstr. 232, 66540 Neunkirchen
Telefon:068211491096
Fax:0682117239
E-Mail:agnes.koehl@vlh.de
Anschrift:Brunnenstr. 6, 66538 Neunkirchen
Telefon:0682188445
E-Mail:baerbel.william@vlh.de
Anschrift:Merkurstr. 44, 67663 Kaiserslautern
Telefon:063189249411
E-Mail:julia.baimler@vlh.de
Sprechzeiten:Mo-Do 10:00-14:00 und nach Vereinbarung
Anschrift:Kapellenflur 14, 66625 Nohfelden-Eiweiler
Telefon:06875937077
E-Mail:bianka.schroeder@vlh.de
Anschrift:Scheckersgraben 11, 67735 Mehlbach
Telefon:063016171899
E-Mail:dennis.mueller@vlh.de
Anschrift:Schwarzwaldstr. 12, 66482 Zweibrücken
Telefon:06337995331
E-Mail:miriam.carbon-mangels@vlh.de
Anschrift:Lauterstr. 7a, 67731 Otterbach
Telefon:063016171899
E-Mail:dennis.mueller@vlh.de
Anschrift:Dirminger Str. 31, 66571 Eppelborn
Telefon:068818564
E-Mail:sibille.uhl@vlh.de
Anschrift:Schmelzer Str. 9, 66386 St. Ingbert
Telefon:068941690199
Fax:06894384465
E-Mail:petra.becker@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 43, 67655 Kaiserslautern
Telefon:06302982859
E-Mail:renate.conde@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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