Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Keltenplatz 7, 67688 Rodenbach |
Telefon: | 063745210 |
Anschrift: | Deutschherrnstr. 11, 67661 Kaiserslautern |
Telefon: | 063157718 |
E-Mail: | kita.burgkinder@web.de |
Anschrift: | Schulstr. 12, 67685 Schwedelbach |
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Anschrift: | Wagnerstr. 21, 66892 Bruchmühlbach-Miesau |
Telefon: | 063721631 |
E-Mail: | kindertagesstaette.vogelbach@t-online.de |
Anschrift: | Friedhofstr. 1, 66919 Hermersberg |
Telefon: | 0633364656 |
E-Mail: | kiga-hermersberg@web.de |
Anschrift: | Hauptstr. 79, 66851 Horbach |
Telefon: | 0633364945 |
Anschrift: | In der Lach 7, 66894 Lambsborn |
Telefon: | 063726486 |
E-Mail: | kindertagesstaette.lambsborn@t-online.de |
Anschrift: | Kirchweg 2, 67707 Schopp |
Telefon: | 063076151 |
E-Mail: | kita-schopp@evkirchepfalz.de |
Anschrift: | Im Teich 10, 66907 Glan-Münchweiler |
Telefon: | 06383927520 |
E-Mail: | info@kita-glm.de |
Landstuhl im Landkreis Kaiserslautern liegt am Rande des Pfälzerwaldes nahe dem Jakobsweg. Aus römischer Zeit stammt der Sickinger Würfel. Auch die Alte Kapelle kann besichtigt werden.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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