Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchenstr. 1, 67685 Weilerbach |
Telefon: | 063741504 |
Anschrift: | Neugasse 48, 67722 Winnweiler |
Telefon: | 063022055 |
Anschrift: | Lorenz-Steinbrückner-Weg 3, 67722 Winnweiler |
Telefon: | 063023905 |
Anschrift: | Erzhütter Str. 107, 67659 Kaiserslautern |
Telefon: | 063172101 |
E-Mail: | kita.kl.st-michael@bistum-speyer.de |
Anschrift: | Im Katerloch 5, 67678 Mehlingen |
Telefon: | 063035883 |
Anschrift: | Kaisermühlerstr. 67, 67659 Kaiserslautern |
Telefon: | 063173813 |
E-Mail: | kita-kaisermuehlerfeld@evkirchepfalz.de |
Anschrift: | Kirchstr. 2, 67806 Bisterschied |
Telefon: | 06364421 |
Anschrift: | Hussongstr. 34, 67657 Kaiserslautern |
Telefon: | 063173814 |
E-Mail: | kita-sonnenberg@evkirchepfalz.de |
Anschrift: | Schulstr. 12, 67685 Schwedelbach |
Telefon: | 063741657 |
Anschrift: | Marktstr. 7, 67681 Sembach |
Telefon: | 063033725 |
Schallodenbach im Landkreis Kaiserslautern liegt nördlich der Kreisstadt. Das alljährliche Dorffest, das Fischerfest und das Glühweinfest laden zum Besuch ein.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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