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Lohnsteuerhilfe Guntersblum (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Landgraben 8, 55218 Ingelheim
Telefon:061312120897
Fax:06725300180
E-Mail:nadine.struebel@vlh.de
Anschrift:Hanauer Str. 19, 68305 Mannheim
Telefon:06217481910
Fax:06217481912
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Hugo-Hoffmann-Ring 12, 65795 Hattersheim
Telefon:061909273610
Fax:061909261684
E-Mail:stefanie.martini@vlh.de
Anschrift:Kurhausstr. 5a, 65719 Hofheim
Telefon:061922916211
Fax:061922916236
E-Mail:sabine.bergmann@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 9-18 Uhr
Anschrift:Weickstr. 25a, 67227 Frankenthal
Telefon:06233436637
Fax:06233436638
E-Mail:sigurd.maurer@vlh.de
Anschrift:Taunusstr. 5, 65183 Wiesbaden
Telefon:06111747057
E-Mail:dieter.vogel@vlh.de
Anschrift:Taunusstr. 7, 65183 Wiesbaden
Telefon:061123682282
Fax:061123682289
E-Mail:kai.wedler@vlh.de
Anschrift:Riedsaumstr. 69, 67063 Ludwigshafen
Telefon:0621631465
Fax:0621631458
E-Mail:hans-wilhelm.bauer@vlh.de
Anschrift:Heidelberger Str. 18, 68519 Viernheim
Telefon:062049798107
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
Anschrift:Peterskopfstr. 4, 67133 Maxdorf
Telefon:0623780481
Fax:0623780942
E-Mail:nadja.udwari@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Guntersblum? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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